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Commentaire de

sur Où va l'Europe ?


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(---.---.196.146) 17 décembre 2006 17:06

Die Welt, Europa Rückschlag für Merkels Bemühungen um EU-Verfassung Der Vertrag, der bei Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden abgelehnt worden war, wird auch in Deutschland möglicherweise gar nicht ratifiziert. Gegen den Vertrag hatte der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler geklagt. Von Ansgar Graw und Thorsten Jungholt

Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundesregierung und Bundestag haben in ihrem Engagement für den EU-Verfassungsvertrag in Karlsruhe einen Rückschlag erlitten. Der Vertrag, der bei Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden abgelehnt worden war, wird auch in Deutschland möglicherweise gar nicht ratifiziert (Il s’agit bien de ratification, et non de promulgation). Gegen den Vertrag hatte der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler geklagt. Jetzt teilte der Berichterstatter des zuständigen Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Siegfried Broß, mit, er sehe « für eine Entscheidung über die anhängige Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz zum Vertrag für eine Verfassung für Europa gegenwärtig keine Priorität ».

Gauweiler hatte unter Verweis auf eine drohende Entmachtung des deutschen Parlaments Klage gegen den Verfassungsvertrag eingereicht, nachdem ihm Bundestag und Bundesrat im Mai 2005 zugestimmt hatten. Seine Verfassungsbeschwerde habe Deutschland « vor dem Irrweg bewahrt, die Ratifizierungsurkunde zur EU-Verfassung auszufertigen und zu hinterlegen », sagte Rechtsanwalt Gauweiler gestern der WELT. Dies sei nun « rechtzeitig vor der Übernahme des deutschen EU-Ratsvorsitzes » im Januar 2007 klargestellt.

Broß hatte schon vor drei Jahren auf Defizite im Verfassungsvertrag hingewiesen. So fehle ein « Kompetenz-Konflikt-Gericht », das entscheiden müsse, wenn nationales Recht mit europäischem Recht kollidiere. Außerdem sprach sich der Verfassungsrichter für ein Referendum über den Vertrag aus. In seinem aktuellen Schreiben an die Bevollmächtigten von Bundestag und Bundesregierung, die Berliner Rechtsprofessoren Ingolf Pernice und Christian Tomuschat, verweist Broß auf Debatten über mögliche Änderungen am Vertrag. « Angesichts der anhaltenden Diskussion über die Fortführung des Europäischen Verfassungsprozesses nach dem Scheitern der Referenden in Frankreich und den Niederlanden und der Absicht der Europäischen Union, während des deutschen EU-Ratsvorsitzes im ersten Halbjahr 2007 einen Fahrplan vorzulegen, wie ein möglicherweise veränderter Vertrag unter neuem Namen bis 2009 in Kraft treten kann », sei die Entscheidung nicht dringlich. Würden Änderungen oder Ergänzungen des Vertragstextes vorgenommen, müssten Bundestag und Bundesrat erneut über das Gesamtpaket beschließen, und « dem Beschwerdeführer steht es frei, gegen das entsprechende Zustimmungsgesetz wiederum mit der Verfassungsbeschwerde vorzugehen », so Broß.

Ein Inkrafttreten des Vertragstextes in seiner gegenwärtigen Form sei ebenfalls nicht möglich, weil Bundespräsident Horst Köhler im Juni 2005 zugesagt hatte, ihn vor einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit nicht zu ratifizieren (Ratifier, encore). Broß weiter. « Eine Entscheidung zum gegenwärtigen Zeitpunkt könnte das Bundesverfassungsgericht in die Rolle eines Mitgestalters des Europäischen Verfassungsprozesses führen, die mit seiner Funktion als Träger der Letztentscheidungskompetenz unvereinbar ist. » Sollte es beim jetzigen Vertragstext bleiben, werde er « die Arbeit an der Verfassungsbeschwerde wieder aufnehmen », so Broß weiter. Dazu sei bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrages im Jahr 2009 « in jedem Fall ausreichend Zeit ».

Bundesregierung und Bundestag hatten in Karlsruhe beantragt, Gauweilers Klage « ohne Begründetheitsprüfung » als unzulässig abzuweisen. Gauweilers Gutachter, der Erlanger Rechtsprofessor Karl-Albrecht Schachtschneider, hatte hingegen argumentiert, die Europäische Union sei « als echter Bundesstaat » mit « Aufgaben und Befugnissen eines existenziellen Staates ausgestattet, ohne dass dies durch ein europäisches Volk » legitimiert werde.

Der EU-Verfassungsentwurf hatte im Bundestag eine überwältigende Mehrheit (569 von 603 Stimmen) bekommen. Im Bundesrat enthielt sich nur Mecklenburg-Vorpommern. Kanzlerin Merkel hatte erklärt, sie wolle die deutsche EU-Ratspräsidentschaft nutzen, um einen Zeitplan zur Umsetzung des Vertrages « vor der nächsten Europawahl » im Jahr 2009 vorzulegen.

Mis en ligne le 01.11.2006


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